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Klinische Akut- und Notfallmedizin

ZUSATZWEITERBILDUNG KLINISCHE AKUT- UND NOTFALLMEDIZIN (80 STUNDEN KURSWEITERBILDUNG GEMÄSS § 4 ABS. 8 IN KLINISCHER AKUT- UND NOTFALLMEDIZIN. ) INKL. ACLS PROVIDER KURS (AHA)



Im Mai 2020 wurde die insgesamt 36-monatige Zusatzbezeichnung von der Bayerischen Landesärztekammer in die Weiterbildungsordnung mit aufgenommen. Die Zusatz-Weiterbil-dung Klinische Akut- und Notfallmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erstdiagnostik und Initialtherapie von Notfall- und Akutpatienten im Krankenhaus sowie die Indikationsstellung und Koordination der weiterführenden fachspezifischen Behandlung in interdisziplinärer Zusammenarbeit.

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Diese insgesamt 24-monatige Weiterbildung sieht unter anderem diesen 80 stündigen Kus zur Erlangung der Zusatzweiterbildung vor. Der Weiterbildungskurs wurde von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannt und ist in allen Bundesländern gültig. Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in der Klinischen Akut- und Notfallmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Basierend auf den curricularen Vorgaben setzt sich der Kurs aus Präsenz- und Onlineterminen zusammen.

Kursblöcke (Aufbau und Umfang): Strukturierte curriculare Fortbildung „Organisation in der Notaufnahme“

Modul I Grundlagen und Organisation
Modul II Deeskalationsstrategien und Qualitätsmanagement
Modul III Organisation Notaufnahme und sektorenübergreifende Zusammenarbeit
Modul IV Management von Großschadensereignissen
Lernerfolgskontrolle

Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Klinische Notfall- und Akutmedizin

- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und zusätzlich 6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder 3, die auch während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden können.


Weiterbildungszeit

- 24 Monate bei einem Weiterbilder für Klinische Akut- und Notfallmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 in einer interdisziplinären Notfallaufnahme.
- 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Klinischer Akut- und Notfallmedizin.


Übergangsbestimmungen

Ärzte, die bei Inkrafttreten dieser Änderung der Weiterbildungsordnung
1. berechtigt sind, eine Facharztbezeichnung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung zu führen
und
2. 6 Monate Weiterbildung Intensivmedizin an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder 3 nachweisen
und
3. 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Klinischer Akut- und Notfallmedizin nachweisen
und
4. innerhalb der letzten acht Jahre 24 Monate zusätzlich zur Weiterbildung zum Facharzt an einer Weiterbil-dungsstätte oder vergleichbaren Einrichtung regelmäßig und überwiegend in der Klinischen Akut- und Notfall-medizin in einer interdisziplinären Notfallaufnahme tätig waren und dieses belegen
und
5. in geeigneter Weise den Nachweis erbringen, dass sie die nach dieser Weiterbildungsordnung für diese Zusatz-Weiterbildung geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben haben,
werden auf Antrag zur Prüfung zugelassen.
Anträge nach dieser Übergangsbestimmung sind innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung dieser Weiterbildungsordnung zu stellen.


KLINISCHE AKUT- UND NOTFALLMEDIZIN INKL. ACLS HEARTCODE® PROVIDER (AHA)

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